Konformitätsrichtlinie

Grundsatzerklärung

Continuity Global Solutions (Continuity) verpflichtet sich, die Wirksamkeit seines Managementsystems für den Sicherheitsbetrieb (Security Operations Management System, SOMS), das auch als Qualitätssicherungs-Managementsystem (QAMS) bezeichnet wird, kontinuierlich zu verbessern, in Übereinstimmung mit den Anforderungen, die in den Normen ANSI/ASIS PSC.1-2012 Management System for Quality of Private Security Company Operations – Requirements with Guidance for Use, ISO 18788-2015 Management System for Private Security Operations – Requirements for Guidance for Use und ISO 9001 Quality Management festgelegt sind.  Unser QAMS beinhaltet und übernimmt die rechtlichen Verpflichtungen und empfohlenen bewährten Methoden des Montreux-Dokuments, die für private Sicherheitsunternehmen (PSCs) relevant sind, sowie die Prinzipien der ICoCA und der UN-Leitprinzipien.  Die Achtung der Menschenrechte ist in alle unsere Aktivitäten im Bereich der Sicherheitseinsätze integriert und gehört zu den Kernprinzipien und der Kultur unserer Organisation.

Continuity etabliert als unternehmensweite Richtlinie die Verpflichtung unserer Organisation und der Personen, die in unserem Namen arbeiten, ihrer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte zu entsprechen, wie sie sich in den Bestimmungen der QAMS widerspiegelt und in den folgenden Dokumenten zum Ausdruck kommt:

  • Internationaler Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister;
  • Montreux Document on Pertinent International Legal Obligations and Good Practices for States relating to Operations of Private Military and Security Companies during Armed Conflict;
  • Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte; Umsetzung des Rahmenwerks der Vereinten Nationen „Protect, Respect and Remedy“ 2011; und
  • alle anderen anwendbaren international anerkannten menschenrechtlichen Ansprüche (z. B.  Freiwillige Prinzipien zu Sicherheit und Menschenrechten).

Alle Personen, die im Auftrag von Continuity arbeiten, müssen angemessen geschult sein, um die in den oben genannten Dokumenten beschriebenen betrieblichen und menschenrechtlichen Erwartungen zu verstehen und einzuhalten.  Die oberste Geschäftsleitung, die anerkennt, dass die Achtung der Menschenrechte ein zentraler Geschäftswert ist, wird die Einhaltung dieser Vorgaben bei unseren Geschäftsbesprechungen überprüfen.